Annahme

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Bestellungen und sind die einzigen Geschäftsbedingungen, die für den Verkauf der Produkte oder Dienstleistungen des Verkäufers gelten, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf Preise, Mengen, Lieferpläne sowie die Beschreibung und Spezifikationen von beziehen die Produkte. Der Verkäufer widerspricht hiermit allen anderen Geschäftsbedingungen, die in einer Bestellung enthalten sind, durch Bezugnahme in diese aufgenommen werden oder dieser beigefügt sind, und lehnt diese ab. Die Annahme der in der Bestellung genannten Produkte oder Dienstleistungen durch den Käufer gilt als Anerkennung der folgenden Geschäftsbedingungen.

Rechnungsstellung und Zahlung

Die Zahlung ist mit Erhalt der Rechnung bzw. Lieferung der bestellten Ware fällig. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, für überfällige Rechnungen eine Bearbeitungsgebühr von eineinhalb Prozent (1-1/2 %) pro Monat zu erheben. Falls nach Ansicht des Verkäufers allerdings die finanzielle Situation des Käufers eine solche Maßnahme als angemessen erscheinen lässt, kann der Verkäufer eine Vorauszahlung verlangen. Alle Verkäufe erfolgen in US-Währung.
Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich etwaiger bundesstaatlicher, bundesstaatlicher oder örtlicher Verbrauchs-, Verkaufs-, Nutzungs-, Eigentums- oder sonstiger Steuern und der Käufer verpflichtet sich zu deren Zahlung, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Einkommen des Verkäufers basieren.

Lieferort und Art der Ausschreibung

Alle Preise verstehen sich FOB ab Werk des Verkäufers. Der Verkäufer sorgt für den Transport der bestellten Ware mit einem geeigneten Transportmittel. Der Käufer verpflichtet sich, alle Transportkosten zu tragen, die nach der Lieferung der Ware an den Spediteur anfallen.
Erteilt der Käufer besondere Transportanweisungen, sind sämtliche Sonderkosten, besondere Handhabungs-, Verpackungs- und zusätzliche Frachtkosten inbegriffen, vom Käufer zu tragen.
Sollte eine „Exportverpackung“ erforderlich sein, gehen alle zusätzlichen Kosten wie Ausfuhrzölle, Lizenzen, Gebühren und dergleichen zu Lasten des Käufers.
Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren oder eines Teils der Waren geht mit der Übergabe an den Spediteur am Versandort auf den Käufer über, und der Käufer ist dafür verantwortlich, etwaige Schadensersatzansprüche beim Spediteur geltend zu machen.

Installation

Sofern in einem Angebot eines autorisierten Vertreters des Verkäufers nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist, übernimmt der Käufer die Verantwortung für die Installation. Der Verkäufer verpflichtet sich, Installations- und technische Supportleistungen vor Ort zu den jeweils gültigen Tarifen des Verkäufers bereitzustellen.

Wartung

Der Käufer übernimmt die Verantwortung für die Wartung der an den Käufer verkauften Waren. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, Wartungsleistungen zu den jeweils geltenden Tarifen zur Verfügung zu stellen.

Garantien

Der Verkäufer gewährleistet seine Ausrüstung, Teile und Lieferungen gemäß seinen Standardgarantierichtlinien. Eine schriftliche Kopie dieser Richtlinien ist auf Anfrage erhältlich. DIESE GARANTIEN ERSETZEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG. KEIN MITARBEITER ODER VERTRETER DES VERKÄUFERS, AUSSER EINER NIEDERLASSUNG DES VERKÄUFERS, IST BEFUGT, ZUSÄTZLICH ZU DEM VORSTEHENDEN GARANTIEN ZU GEWÄHRLEISTEN.

Haftungsausschluss

IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUF VERLETZUNG DER GARANTIE, VERTRAGSVERLETZUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, STRIKTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSTHEORIE AUFGRUND SIND. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HÖCHSTE HAFTUNG DES VERKÄUFERS, UNABHÄNGIG DER RECHTSTHEORIE, NICHT DEN VERTRAGSPREIS DER VOM VERKÄUFER BEREITGESTELLTEN WAREN.

Rechtsmittel

Ohne Verzicht auf anderweitige Rechte oder Rechtsmittel, die ihm nach geltendem Recht oder anderweitig zur Verfügung stehen, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen den Versand oder die Lieferung im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrags mit dem Käufer aufschieben, bis alle überfälligen Forderungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer vollständig beglichen sind. Versäumt es der Käufer, die Zahlung bei Fälligkeit zu leisten, und stellt der Verkäufer fest, dass seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag unsicher sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen unverzüglich alle Produkte zurückzugeben, die dem Käufer im Rahmen dieses Vertrags geliefert wurden und für die keine vollständige Zahlung erfolgt ist, und sofern der Käufer diese Produkte nicht zurückgibt, kann der Verkäufer, soweit gesetzlich zulässig, mit oder ohne Vorankündigung und mit oder ohne gerichtliches Verfahren alle Räumlichkeiten betreten, in denen sich diese Produkte befinden, und sie in Besitz nehmen. Der Verkäufer ist dann berechtigt, diese Produkte mit oder ohne Vorankündigung in einem privaten oder öffentlichen Verkauf zu veräußern, und der Erlös aus diesem Verkauf wird abzüglich der Kosten für die Rücknahme, Reparatur, Aufbewahrung und den Weiterverkauf auf den unbezahlten Kaufpreis angerechnet, ohne dass ein etwaiger Fehlbetrag erlassen wird, der (gegebenenfalls) unverzüglich vom Käufer zu zahlen ist. Ein etwaiger Überschuss über den unbezahlten Saldo ist jedoch vom Verkäufer an den Käufer zu überweisen.

Eigentumsrecht

Der Verkäufer behält alle Rechte an technischen Daten und Informationen, technischen Verfahren und Geschäftsmethoden, unabhängig davon, ob diese patentfähig sind oder nicht, die sich aus der Erbringung von Ingenieurleistungen durch den Verkäufer und der Entwicklung von Systemen und Waren für den Käufer ergeben oder daraus entstehen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, gegenüber dem Verkäufer oder dessen Kunden keine Patentrechte geltend zu machen, die sich auf ein System, einen Prozess oder eine Geschäftsmethode beziehen, das/die vom Verkäufer gelieferte Waren oder technische Dienstleistungen nutzt, und das/der sich auf eine Erfindung bezieht, die vom oder für den Käufer an einem Datum nach dem Datum des vorliegenden Angebots des Verkäufers gemacht wurde.

Gefahrgut

Der Käufer erkennt an, dass bestimmte Lieferungen, die unter diesen Vertrag fallen, nach verschiedenen Gesetzen und Vorschriften als Gefahrgut gelten oder gelten können. Der Käufer verpflichtet sich, sich selbst (ohne sich auf den Verkäufer zu verlassen, mit Ausnahme der Richtigkeit spezieller Sicherheitsinformationen, die vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden) mit den Gefahren solcher Materialien und ihrer Anwendungen sowie der Behälter, in denen diese Materialien versandt werden, vertraut zu machen. Der Käufer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und seine Kunden in Bezug auf diese Gefahren zu schulen. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von jeglichen Ansprüchen des Käufers oder seiner Mitarbeiter oder Kunden freizustellen, die auf Behauptungen im Zusammenhang mit solchen Gefahren beruhen, es sei denn, diese Ansprüche beruhen auf der Nichteinhaltung schriftlicher Spezifikationen oder der Unrichtigkeit spezieller Sicherheitsinformationen, die vom Verkäufer tatsächlich zur Verfügung gestellt wurden.

Verzögerung (Verzug)

Der Verkäufer haftet nicht für Verlust, Beschädigung, Zurückhaltung oder Verspätung aufgrund von Ursachen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Handlungen des Käufers, Handlungen von Zivil- oder Militärbehörden, Brände, Streiks, Überschwemmungen, Epidemien, Krieg, Aufruhr, Transportverzögerungen, staatliche Beschränkungen oder Embargos oder Schwierigkeiten bei der Beschaffung der erforderlichen Arbeitskräfte, Materialien, Produktionsanlagen oder Transportmittel aufgrund solcher Ursachen.
Im Falle eines Lieferverzugs von mehr als neunzig (90) aufeinanderfolgenden Tagen hat der Käufer das Recht, seine Bestellung hinsichtlich des nicht gelieferten Teils ohne Vertragsstrafe zu kündigen.

Stornierung

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart und von bevollmächtigten Vertretern des Käufers und des Verkäufers unterzeichnet, wird für alle stornierten Aufträge eine Stornogebühr von 20 % erhoben. Der Käufer ist nicht berechtigt, Bestellungen für nicht standardisierte Waren oder für Waren, die das Dock des Verkäufers verlassen haben, zu stornieren. Zu den Nicht-Standard-Waren gehören unter anderem: alle Maschinen, die für eine bestimmte Kundenanwendung konstruiert wurden, alle Halterungen, alle Typen oder Druckplatten und spezielle Druckfarben und Farbbänder.

Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New Jersey und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des Kollisionsrechts.

Gesamtvereinbarung

Die obigen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar, es gibt keine anderen Versprechen, Bedingungen oder Verpflichtungen, die sich auf den Gegenstand beziehen, der hier nicht enthalten ist. Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.